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   BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15   

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https://dejure.org/2015,23133
BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15 (https://dejure.org/2015,23133)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15 (https://dejure.org/2015,23133)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2015 - 1 BvR 1701/15 (https://dejure.org/2015,23133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 31 ff SGB 2, § 31 SGB 2, § 31a SGB 2, § 31b SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Rechtsschutz gem § 86b SGG bzgl Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Pflichtverletzung (§§ 31 ff SGB II )

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität bzgl. Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Rechtsschutz gem § 86b SGG bzgl Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Pflichtverletzung (§§ 31 ff SGB II )

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 31 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität bzgl. Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1701/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
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